Gemeinsame
Grundlagen
Die Pädagogische Hochschule Schwyz – kurz PH Schwyz – zeichnet sich durch eine persönliche Lernatmosphäre und eine rege Hochschulkultur aus. Dank kurzen Wegen auf dem Campus und einfacher Ansprechbarkeit von Dozierenden und Mitarbeitenden kann das Lernen der Studierenden und später der praktizierenden Lehrpersonen über die gesamte Berufsbiografie hinweg unterstützt werden. Die enge Vernetzung mit der Praxis, Wissenschaft und Bildungspolitik ermöglicht es der Hochschule, gemeinsam mit Mitarbeitenden und Studierenden eine qualitätsvolle Lehrer:innenbildung zu gestalten.
Der pädagogische Orientierungsrahmen (POR) formuliert Leitsätze und Konzepte zur konkreten Ausgestaltung der Lehre an der PH Schwyz. Folgende rechtlichen und strategischen Dokumente bilden für den POR und für die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags der PHSZ die Grundlage:
- Bologna Deklaration
- Qualifikationsrahmen für den schweizerischen Hochschulbereich
- Eidgen. Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG)
- Anerkennungsreglement der EDK
- Lehrplan 21
- Kantonales Hochschulgesetz
- Kantonales Volksschulgesetz
- Kantonale Verordnung über die PHSZ
- Kantonaler Leistungsauftrag
- Vision und Leitvorstellungen der PHSZ
- Gesamtstrategie und strategische Entwicklungsfelder der PHSZ
- Weitere rechtliche Grundlagen
Bologna Deklaration
Die PH Schwyz ist aufgrund der Unterzeichnung der Bologna-Deklaration der Schweiz verpflichtet, ihr Studium und ihre Weiterbildungen strukturell an den europäischen Hochschulraum anzupassen.
Folgende Massnahmen haben die Bildungsminister:innen in der Bologna-Erklärung beschlossen:
- Die Schaffung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse
- Die Schaffung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen (Bachelor und Master)
- Die Einführung eines Leistungspunktesystems (nach dem ECTS-Modell)
- Die Förderung der Mobilität
- Die Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung
- Die Förderung der europäischen Dimension im Hochschulbereich
Diese Massnahmen sind für die Bildungslandschaft Schweiz in den Richtlinien des Hochschulrates für die Umsetzung der Erklärung von Bologna an den Fachhochschulen und den pädagogischen Hochschulen spezifiziert.
Qualifikationsrahmen für den schweizerischen Hochschulbereich
Die Zielsetzungen der Bologna-Deklaration sollen unter Berücksichtigung des Qualifikationsrahmens für den schweizerischen Hochschulbereich nqf.ch-HS erreicht werden. Der Qualifikationsrahmen beschreibt die Stufen und Qualifikationen der Hochschulbildung in der Schweiz anhand generischer Deskriptoren, Zulassungsbedingungen, ECTS-Credits und Abschlüsse. Die Zielsetzungen der Bologna-Reform werden mittels folgender Umsetzungsmassnahmen erreicht:
Der Qualifikationsrahmen
- dient den Hochschulen zur Orientierung bei der Ausgestaltung und Beschreibung ihrer Studiengänge und -programme. Sie stützen sich auf die Deskriptoren für die Formulierung der Lernergebnisse (Learning Outcomes),
- verbessert die Information über das schweizerische Hochschulsystem, insbesondere hinsichtlich der Lehre,
- erleichtert die Vergleichbarkeit der Abschlüsse in Europa und fördert die Transparenz.
Eidgenössisches Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG)
Das HFKG ist ein Rahmengesetz, mittels welchem Bund und Kantone die Koordination, die Qualität und die Wettbewerbsfähigkeit des gesamtschweizerischen Hochschulbereichs sicherstellen. Das Gesetz gilt für alle universitären Hochschulen, also für kantonale Universitäten und Eidgenössische Technische Hochschulen sowie für Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen. Das HFKG schafft die Grundlagen für
- die gesamtschweizerische hochschulpolitische Koordination, namentlich durch die Vorgabe gemeinsamer Organe,
- die Qualitätssicherung und die Akkreditierung,
- die Finanzierung von Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs,
- die Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen,
- die Gewährung der Bundesbeiträge.
Anerkennungsreglement der EDK
Im Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Vorschulstufe und der Primarstufe regelt die Eidgenössische Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) die Mindestanforderungen für die Anerkennung kantonaler oder kantonal anerkannter Hochschuldiplome für die entsprechenden Schulstufen. Die Voraussetzungen für die Anerkennung umfassen Bereiche wie Ausbildungsstruktur, Studienumfang, Zulassungsvoraussetzungen, die Qualifikation von Dozierenden und Praxislehrpersonen sowie die Diplomerteilung.
Lehrplan 21
Der Lehrplan 21 ist der aktuell geltende, gemeinsame Lehrplan für die Volksschule in der Deutschschweiz. Er wurde von der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) erarbeitet und hat zum Ziel, die schulischen Lerninhalte und Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarschule in den Deutschschweizer Kantonen zu beschreiben und zu vereinheitlichen.
Kantonales Hochschulgesetz
Im Hochschulgesetz des Kantons Schwyz (HSG) werden das Hochschulwesen und die Zuständigkeiten von Kantons- und Regierungsrat sowie von Organen in der Steuerung der PH Schwyz geregelt. Weiter werden die Finanzierung der Hochschule sowie die Rechte und Pflichten des Hochschulpersonals und der Studierenden definiert.
Kantonales Volksschulgesetz
Das Volksschulgesetz regelt das Volksschulwesen des Kantons Schwyz. Es beinhaltet die Stufe Kindergarten, die Primarstufe, die Sekundarstufe I, die Sonderschulung, das Sonderpädagogische Angebot und die Spezialdienste. Des Weiteren werden unter anderem Qualitätssicherung sowie Datenverwaltung und -bearbeitung, die Anstellung von Lehrpersonen und die Aufgaben des Erziehungsrats beschrieben.
Verordnung über die PH Schwyz
Die Leistungsaufträge der PH Schwyz mit ihren vier Leistungsbereichen sowie den finanziellen Leitplanken werden in der Verordnung über die PHSZ festgehalten. Darüber hinaus regelt diese kantonale Verordnung Gleichstellungsfragen, Aufgaben des Hochschulpersonals, Zulassungsbedingungen für Studierende und Mitwirkungsrechte.
Kantonaler Leistungsauftrag
Der kantonale Leistungsauftrag der vier Leistungsbereiche der PH Schwyz präzisiert den Grundauftrag der Hochschule mit den entsprechenden Finanz- und Leistungskennzahlen. Die Leistungsaufträge werden vom Regierungsrat erlassen und vom Kantonsrat jeweils für zwei Jahre genehmigt.
Vision und Leitvorstellungen der PH Schwyz
Eine breit abgestützte Erarbeitung gemeinsamer Ziele und Werte, welche den spezifischen Charakter und die typischen Eigenschaften der Hochschule verkörpern, ist ein zentrales Anliegen der PH Schwyz. So wurden die Vision und die Leitvorstellungen der Hochschule von Mitarbeitenden und der Hochschulleitung unter Einbezug externer Partner erarbeitet und vom Hochschulrat verabschiedet. Die Vision und Leitvorstellungen der PH Schwyz sind folgende:
Unsere Vision
persönlich lehren lernen
Unsere Leitvorstellungen
"persönlich lehren lernen" an der PHSZ...
- weil Sie bei uns offene Türen finden,
- weil Ihr Engagement bei uns zählt,
- weil wir in Wissenschaft und Praxis Impulse setzen,
- weil wir zukunftsorientiert denken und handeln,
- um gemeinsam Schule zu stärken.
Vision und Leitvorstellungen beziehen sich auf den gesetzlichen Leistungsauftrag und sind Grundlage für die Formulierung der Gesamtstrategie, der strategischen Entwicklungsfelder und der Umsetzungsstrategien. Die Hochschulleitung lebt einzeln und als Gremium die in Vision und Leitvorstellungen formulierten Werte nach innen und aussen vor. In regelmässigen Zeitabständen werden deren Gültigkeit und Aktualität im Rahmen von Strategieklausuren und unter Berücksichtigung der Veränderungen im Umfeld und in der Hochschule evaluiert und gegebenenfalls aktualisiert.
Gesamtstrategie und strategische Entwicklungsfelder der PHSZ
Die Strategie der PH Schwyz ist das zentrale Führungsinstrument von Hochschulrat und Hochschulleitung. Sie wird jeweils auf der Grundlage einer breit abgestützten und systematischen Analyse erarbeitet, welche den Leistungsauftrag sowie die Vision und Leitvorstellungen unserer Hochschule berücksichtigt. Für den Erarbeitungsprozess einer Strategieperiode, welche in der Regel fünf Jahre umfasst, werden die unterschiedlichen Anliegen und Perspektiven der Führungsorgane, der Mitarbeitenden sowie interner und externer Interessensgruppen einbezogen.
Der Leistungsbereich Ausbildung verfügt im Rahmen dieser Gesamtstrategie zudem über eigene strategische Entwicklungsfelder. Diese werden in Kooperation mit anderen Leistungsbereichen verfolgt und über Rahmenkonzepte umgesetzt, an welchen sich die inhaltliche und strukturelle Planung der Studiengänge ausrichtet.
Weitere rechtliche Grundlagen
Weitere für die PH Schwyz relevante Richtlinien, Reglemente und rechtliche Grundlagen finden sich auf der Website der PH Schwyz:
Gemeinsame Grundlagen (pdf)
Der Pädagogische Orientierungsrahmen ist das Ergebnis intensiver Gespräche und Verhandlungen. Gerne möchten wir auch mit Ihnen über die Themen des POR diskutieren. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht, die Sie uns via Kontaktformular einreichen können.
Die rechtlichen Grundlagen für eine institutionalisierte Ausbildung von Lehrpersonen sind verbindlich. Sie basieren auf vereinbarten Vorgaben, die den laufenden Entwicklungen angepasst werden können und sollen (siehe hierzu auch den Baustein Rechtliche und strategische Grundlagen). Auch die konzeptionellen Grundlagen für die Lehrer:innenbildung und ihre Studiengänge an der PH Schwyz orientieren sich an diesen Grundlagen – unter der Berücksichtigung des Umstands, dass die konzeptionellen Grundlagen nicht determinierend oder dogmatisch sein sollen, sondern einen Bezugsrahmen vorgeben, aus welchem ersichtlich wird, wie angehende Lehrpersonen ihre professionellen Kompetenzen aufbauen und erweitern können.
Ziel der Lehrer:innenbildung ist die Vermittlung von professionellen Handlungskompetenzen für die Erziehung und Bildung von Schüler:innen der verschiedenen Schulstufen (siehe hierzu auch den Baustein Gemeinsame Ziele des Pädagogischen Orientierungsrahmens der PHSZ). Der hier beschriebene Baustein Konzeptionelle Grundlagen behandelt daher folgende konzeptionelle Ansätze und Modelle, welche die Entwicklung der professionellen Handlungskompetenzen von zukünftigen Lehrpersonen an der PH Schwyz beschreiben:
- die Kompetenzorientierung
- das Angebot-Nutzungs-Modell und dessen Übertragung auf die Lehrpersonenbildung
- den berufsbiografischen Ansatz und dessen Entwicklungsperspektive bei der Professionsentwicklung
In einem weiteren Schritt wird basierend auf diesen Ansätzen und anhand eines eigenen Modells aufgezeigt, wie diese verschiedenen Ansätze und Modelle für eine gelingende Lehrpersonenbildung an der PH Schwyz zusammenwirken können.
Der Pädagogische Orientierungsrahmen ist das Ergebnis intensiver Gespräche und Verhandlungen. Gerne möchten wir auch mit Ihnen über die Themen des POR diskutieren. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht, die Sie uns via Kontaktformular einreichen können.